Alpenimmobilien
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Widerrufsrecht und Geldwäschegesetz. Jetzt auch beim Kauf von Immobilien.


Das Widerrufsrecht und das Geldwäschegesetz werden jetzt auch für den Kauf und Verkauf von Immobilien strenger angewendet. Dies bedeutet für beide Seiten zusätzlichen Aufwand. Die Regulierungsbemühung der Gesetzgeber beinhaltet aber auch zusätzlichen Verbraucherschutz in Sachen Widerrufsrechts. In Punkto Geldwäschegesetz werden hingegen alle, die ein Ferienhaus kaufen möchten, unter Verdacht gestellt. Auch wenn sie es nicht möchten, müssen Makler ab sofort die Identität ihrer Interessenten dokumentieren.


Verbraucherschutz 2015

Ein Mehr an Bürokratie und ein besserer Schutz für Käufer von Immobilien: Mit dem neu gefassten Widerrufsrecht sind Makler verpflichtet, ihre Kunden vorab und schriftlich über das 14-tägige Widerrufsrecht hinzuweisen. Alle, die sich für eine Immobilie interessieren, müssen also schon bei der Besichtigung die Kenntnis über ihre gesetzlich verbrieften Rechte unterschreiben. Dies gilt natürlich auch für alle Objekte von „Alpenimmobilien“, obwohl ein Widerrufrecht hier schon lange ein obligatorischer Bestandteil des Kaufvertrages ist. Mit dieser Neuerung, die auf der EU-Verbraucherrecht-Richtlinie beruht, rennt der Gesetzgeber sozusagen offene Türen ein.


Kriminalisierung von Käufern durch das Geldwäschegesetz

Terrorismus und organisierte Kriminalität will die Bundesregierung mit der Ausweitung des Geldwäschegesetzes bekämpfen. Deswegen sind Makler ab sofort verpflichtet, die Identität ihrer Kunden schon bei der Besichtigung festzustellen. Inwiefern diese Gesetzesnovelle tatsächlich beim Kampf gegen die Kriminalität hilfreich sein kann, sei dahingestellt. Fakt ist aber, dass der Makler die Daten seiner Interessenten aufnehmen muss. Für alle, die eine Ferienimmobilie kaufen möchten, heißt das, dass sie bei der Besichtigung mindestens einen Personalausweis dabei haben müssen. Bei Firmen und juristischen Personen muss die Identität über einen Handelsregisterauszug geklärt werden.


Makler als Informanten?

Makler sind bei Androhung empfindlicher Strafen ab sofort verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden. Dazu gehören Kapitalnachweise von Banken aus sogenannten Steueroasen, Immobilienkäufe mit Bargeld und Ankäufe von Immobilien durch offensichtliche „Strohmänner“. Werden Makler dadurch zu Informanten der deutschen Behörden? Formal ja. Trotzdem hatten wir bislang noch nie einen Fall, den wir nach der neuen Gesetzeslage hätten melden müssen. Und wir hoffen, dass das auch so bleibt.

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