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Verbesserter Verbraucherschutz beim Ferienimmobilienkauf


Seit Oktober 2013 gilt in Deutschland der sogenannte Übereilungsschutz beim Immobilienkauf. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) auf seiner Webseite hin.

Das neue Beurkundungsgesetz soll den Schutz der Verbraucher beim Kauf von Immobilien garantieren. Wer Ferienimmobilien kaufen möchte, oder ein Grundstück, muss 14 Tage vor dem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für den Immobilienkauf in der Hand haben. Er soll so genug Zeit haben, sich mit den Details vertraut zu machen.

Vor allem aber darf er sich so nicht zur Unterschrift genötigt fühlen. Ausnahmen sind nur noch in besonderen Fällen möglich und müssen in der Urkunde selbst festgehalten werden. Dies gilt natürlich gleicher Maßen, wenn Sie ein Ferienhaus kaufen oder Ferienwohnung kaufen.

Quellen: vpb.de

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