Österreich gilt für Käufer aus Deutschland nach wie vor als die Topadresse für Ferienwohnungen. Nicht ohne Grund: Die Alpennation hat jede Menge zu bieten – und zwar das ganze Jahr hindurch. Und doch ist beim Kauf eine Menge zu beachten.
Gleichstellung von EU-Ausländern.
Prinzipiell sind EU-Ausländer österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Aber sie müssen vor Kaufabschluss die Genehmigung der zuständigen Behörde des Bundeslandes einholen. Diese Genehmigung muss dem Grundbuchamt vorliegen, bevor die Eigentumsüberschreibung rechtskräftig werden kann.
Alpenländischer Föderalismus.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze für den Kauf und Verkauf von Immobilien. Was in der Steiermark gilt, gilt noch lange nicht in Tirol. Deswegen sollte jeder, der ein Ferienhaus kaufen möchte, sich im Vorhinein über das Grundverkehrsrecht informieren.
Schriftlicher Kaufvertrag.
Wenn man eine Ferienimmobilie kaufen will, ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Er muss die Gemeinde benennen, wo sich das Grundstück befindet, eine Beschreibung der Immobilie und eventuelle Miteigentumsanteile. Die notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend, dafür aber die Beurkundung der Echtheit der Unterschriften. Am Notar kommt man also nicht ganz vorbei.
Abwicklung des Kaufs und weitere Kosten.
Die Kaufsumme wird auf ein Anderkonto überwiesen. Erst nach dem Eintrag ins Grundbuch, kann der Verkäufer auf das Geld zugreifen. An Grunderwerbsteuer werden 3,5% fällig, für den Eintrag ins Grundbuch noch einmal 1,1% des Kaufpreises. Die Vertragserstellung und treuhänderische Kaufabwicklung beträgt ca. 2% des Kaufpreises. Die Vergütung für den Makler ist abhängig vom Objekttyp (in der Regel 0% bis 3% vom Kaufpreis). Bei Neubauten bezahlt der Verkäufer den Vertrieb, bei gebrauchten Immobilien beträgt die Makler-Courtage brutto ca. 7,2% (inkl. MwSt.) - diese teilen sich Käufer und Verkäufer.
Ferienwohnung vs. Erstwohnsitz.
In vielen Gemeinden beschränken Verordnungen den Kauf von reinen Ferienwohnungen. Die Landesregierungen legen diese Regionen per Widmung fest. Hierüber muss im Vorfeld zwingend Klarheit herrschen. Wer in Österreich dagegen einen Erstwohnsitz erwirbt, wird hier auch steuerpflichtig. Dies kann unter Umständen auch ein Vorteil sein. Man sollte sich dies unbedingt vorher ausrechnen lassen.
Bildquelle: Esther Stosch / pixelio.de