Ferienimmobilie in Österreich
Eine eigene Ferienimmobilie hat viele Vorteile. So ist man zum Beispiel komplett flexibel, kann anreisen wann immer man möchte und ist auch im Preis nicht an die Urlaubszeiten gebunden. Und nicht nur das! Entscheiden Sie sich für den Kauf einer Ferienimmobilie, können Sie sich Ihr eigenes Urlaubsparadies erschaffen. Denn Ihre Ferienwohnung/Ihr Ferienhaus können Sie schließlich so einrichten wie Sie möchten – voll abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Liegt die Ferienimmobilie im Nachbarland Österreich, ist die Anreise für viele so kurz, dass sich schon ein (verlängertes) Wochenende lohnt. Deshalb entscheiden sich viele Österreichfans ein Wochenendhaus in der Steiermark oder in Tirol zu kaufen. Haben Sie also einmal wieder viel um die Ohren, Stress im Job oder wollen einfach nur Abschalten, ist eine Ferienimmobilie in den österreichischen Alpen der perfekte Ruhepol!
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Ein weiterer Vorteil kann die Vermietung der Ferienimmobilie sein – denn so können Sie Ihr Feriendomizil als Kapitalanlage nutzen. Allerdings sind hier einige Dinge zu beachten, was die steuerlichen Rechte und Pflichten angeht. Im Allgemeinen sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld darüber informieren.
Zum Beispiel ist es wichtig, über folgende Dinge Bescheid zu wissen.
Prognoserechnung und Steuerpflicht
Um steuerpflichtig zu werden, muss auf längere Sicht gesehen, ein Überschuss erwirtschaftet werden. Deshalb ist die Prognoserechnung in den ersten 20 Jahren ein sehr wichtiges Dokument. In dieser Prognoserechnung werden die geplanten Erträge sowie die Kosten wie zum Beispiel Reinigung, Versicherungen oder Energienutzung aufgeführt. Gegenüber dem Finanzamt muss der positive Gesamtertrag für einen Zeitraum von 20 Jahren glaubhaft dargelegt werden. Weil jährlich Kontrollen durchgeführt werden, sollte die Prognoserechnung möglichst realistisch aufgestellt werden.
Je nachdem, ob - oder in welchem Umfang – Sie Ihre Ferienimmobilie selbst nutzen, gilt die beschränkte oder die unbeschränkte Steuerpflicht. So ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Wohnung in Österreich, der diese jederzeit nutzen kann, unbeschränkt steuerpflichtig. Wie hoch der Steuersatz und am Ende der Betrag ist, hängt davon ab, wie hoch die Einnahmen aus der Vermietung sind. Dagegen ist man beschränkt steuerpflichtig, wenn man seine Wohnung selbst nicht nutzen kann. Auch hierbei hängt der Prozentsatz der zu entrichtenden Steuer von den Einnahmen ab und ist gestaffelt.
Deutsche Finanzbehörde und Verkauf der Ferienimmobilie
Das neue EU-Amtshilfegesetz sorgt dafür, dass es zwischen den verschiedenen Staaten einen Informationsaustausch geben kann. Es gibt nicht nur den „Informationsaustausch auf Ersuchen“, sondern auch den verbindlichen automatischen Informationsaustausch. Aufgrund dieses Austausches zwischen den EU-Ländern ist dringend davon abzuraten, die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienimmobilie den Finanzbehörden im Heimatland zu verheimlichen.
Im Falle des Verkaufs der Ferienimmobilie innerhalb der ersten 20 Jahre gibt es in Bezug auf steuerliche Themen einige Dinge zu beachten. An welche Gesetze Sie sich halten müssen, hängt zum Beispiel davon ab, ob es sich um einen Verkauf mit oder ohne Umsatzsteuerpflicht handelt. Außerdem kann es passieren, dass Sie dem Finanzamt die Vorsteuer zurückzahlen müssen - nämlich dann, wenn Sie sich für die Eigennutzung entscheiden, ohne den eingangs erwähnten Gesamtüberschuss erreicht zu haben.
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Ratgeber von Steuerberater Julian Holleis
Sie sehen also: Es gibt einige Dinge, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie sich für den Kauf einer Ferienimmobilie entscheiden. Wir haben hier nur ein paar Beispiele genannt, was Sie als Besitzer einer Ferienimmobilie in Österreich beachten müssen - und diese nur kurz angerissen. Keineswegs um Sie abzuschrecken! Vielmehr um Ihnen aufzuzeigen, dass es wichtig ist, sich über alles umfassend zu informieren, bevor Sie einen Kauf tätigen.
Wenn Sie sich also ernsthaft mit dem Gedanken beschäftigen, ein Feriendomizil in Österreich zu kaufen, sollten Sie sich tiefergehend mit den steuerlichen Rechten und Pflichten beschäftigen. Dafür empfehlen wir Ihnen den Ratgeber „Steuerliche Auswirkungen bei Kauf, Besitz und Verkauf“ von Steuerberater Julian Holleis. Der Experte gibt Ihnen hier hilfreiche Tipps und Hinweise!