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Steuerliche Fallstricke beim Ferienimmobilienkauf in Deutschland


Wer eine Ferienimmobilie in Deutschland kaufen will, möchte sich damit gerne einen lang gehegten Herzenswunsch erfüllen. Natürlich soll beim Kauf eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung die Freude überwiegen. Endlich unbeschwerte Ferien in den Alpen oder am Meer genießen. Leider wird sich nach dem Kauf der Ferienimmobilie nicht nur die Familie, sondern auch das Finanzamt für die Immobilie interessieren. Schnell gerät der Ferienhaus-Besitzer in steuerliche Fallstricke, wenn er nicht auf die Feinheiten des deutschen Steuersystems achtet. Gerade wenn die Ferienimmobilie auch als Kapitalanlage erworben wurde und vermietet werden soll. Wer hier nicht aufpasst, riskiert mitunter hohe Nachzahlungen und jede Menge behördliche Post. Plötzlich ist die Freude über die eigene Ferienimmobilie verflogen. Doch soweit muss es zum Glück nicht kommen. Schließlich gibt es auch beim Thema Steuern sehr versierte Experten, die einem mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Ferienimmobilien und Steuern

Experte Prof. Dr. Gottfried Rühlemann kennt alle Steuertipps

Ob Einkommenssteuer, Gewerbesteuer oder Mehrwertsteuer: Es gibt in Deutschland jede Menge unterschiedliche Steuerarten. Unser Experte Prof. Dr. Gottfried Rühlemann kennt sie zum Glück alle. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit eigener Kanzlei in München zeigt in seinem Ratgeber, auf welche Fallstricke man beim Kauf einer Ferienimmobilie achten muss. Zu Beginn muss natürlich unterschieden werden, ob das Ferienhaus oder die Ferienwohnung ausschließlich selbst genutzt oder überwiegend vermietet wird. Auch bei der Vermietung gibt es wiederum unterschiedliche Varianten. Ebenso spielt der Leerstand eine Rolle. Wie oft hat die Ferienimmobilie Gäste beherbergt und wie oft im Jahr stand sie leer? Experte Prof. Rühlemann erklärt anschaulich, ab wann das Feriendomizil ein Gewerbebetrieb ist und wann welche Steuer anfällt.

Welche Ausgaben kann ich absetzen?

Viele Kosten lassen sich problemlos absetzen

Beim Kauf einer Ferienimmobilie lassen sich viele Ausgaben steuerlich absetzen. Insbesondere wenn das Ferienhaus oder die Ferienwohnung an Feriengäste vermietet wird, können einige Posten steuerlich geltend gemacht werden. Experte Prof. Rühlemann kennt hier alle Steuerkniffe und verrät, welche Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden kann. Neben Klassikern wie Reparaturen, Möbel für die Inneneinrichtung oder Kreditzinsen gibt es noch ein paar Ausgaben, die weniger bekannt sind. Übrigens lassen sich auch die Gebühren für einen Steuerberater absetzen. Wer also auf die Fachkenntnisse eines Experten setzt, der kann das angefallene Honorar bei der Steuererklärung angeben. Der Austausch mit einem Steuerberater lohnt sich somit gleich doppelt!

Ferienimmobilie verkaufen, verschenken oder vererben

Die Ferienimmobilie an Kinder und Enkel verschenken

Nicht nur beim Kauf einer Ferienimmobilie gilt es in Steuerthemen den Überblick zu behalten. Auch beim Verkauf eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung gibt es steuerliche Fallstricke. Gleiches gilt natürlich auch, wenn man die Ferienimmobilie an Kinder oder Enkel vererben oder verschenken möchte. Was muss ich an das Finanzamt abführen? Ab welcher Höhe fällt eine Schenkungssteuer an? Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Prof. Rühlemann betrachtet in seinem Ratgeber auch diese Fragestellungen und gibt wertvolle Tipps an Eigentümer, die ihre Ferienimmobilie verkaufen oder verschenken möchten. Wer Steuern sparen möchte und eine gewisse Rechtssicherheit sucht, sollte sich den Ratgeber zu Herzen nehmen und Kontakt zu einem Fachmann aufnehmen. Dann überwiegt am Ende auch die Freude über die eigene Ferienimmobilie.

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