Rechte und Pflichten beachten
Wer sich sein eigenes Traumhaus in den Alpen kaufen möchte, sollte sich vor dem Kauf unbedingt mit Gesetzen, Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Ansonsten kann es zu Problemen kommen.
In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine andere Gesetzgebung und andere Vorschriften. Um hier den Durchblick zu bewahren, sollte man sich umfassend informieren und am besten einen Experten zu Rate ziehen. Denn wer nicht rechtmäßig handelt, muss mit Strafzahlungen rechnen.
Doch keine Angst! Wir helfen Ihnen dabei, sich einen Überblick zu verschaffen und Ihren Traum vom eigenen Ferienhaus zu verwirklichen!
Zweitwohnsitz als zentrales Thema
Österreich mag ein kleines Land sein, doch das bedeutet noch lange nicht, dass alle Gesetzgebungen allgemein und für das ganze Land gleich gültig sind. Jedes Bundesland darf zum Beispiel autonom über die gesetzlichen Grundlagen bei der Raumordnung und im Grundverkehr verfügen.
Theoretisch dürfen – nach dem Grundverkehr – alle EU-Bürger in Österreich Eigentum erwerben. Sogar Bürger außerhalb der EU dürfen das. Das Problem ist aber, dass es Konflikte zwischen den innerstaatlichen Regelungen und dem EU-Recht gibt. Und beachtet man die Raumordnung in den Bundesländern gibt es weitere Einschränkungen! Bestimmte Gebiete dürfen nicht mit einem Zweitwohnsitz bebaut werden. Ein Rechtsanwalt wie Dr. Axel Fuith kennt sich genauestens aus und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Mit dem deutschen Recht in Bezug auf einen Immobilienkauf kann das österreichische Recht übrigens nicht verglichen werden. Ein großer Unterschied ist zum Beispiel, dass in Österreich im Prinzip bereits mit dem Handschlag der Kauf besiegelt ist. Auch hier weiß der Experte Genaueres.
Strafen bei nicht rechtmäßiger Nutzung
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage, ob es sich bei einer Immobilie um einen Ferienwohnsitz oder einen Arbeitswohnsitz handelt. Die Abgrenzungen verschwimmen beziehungsweise die Definitionen sind schlichtweg ungenau. Wer hier durchblicken möchte, sollte sich unbedingt mit der Thematik auseinandersetzen und am besten einen Experten zu Rate ziehen. Denn dies ist ein komplexes Gebiet, welches nicht ganz leicht zu durchschauen ist. Außerdem muss jeder Fall einzeln betrachtet und bewertet werden. Die Praxis, die Immobilieneigentümer zu bespitzeln, um herauszufinden, ob es sich um einen Ferien- oder Arbeitswohnsitz handelt, ist zwar fragwürdig, doch Überprüfungen werden dennoch durchgeführt. Vor allem in Tirol sollte man vorsichtig sein!
Außerdem können Steuern verlangt werden von als Freizeitwohnsitz genutzten Wohnungen und diese liegen zwischen 100 und 2.200 Euro. Diese Besteuerungen sind allerdings noch nicht in jedem österreichischen Bundesland eingeführt. Doch selbst wenn Sie Steuern zahlen, bedeutet das noch lange nicht die Legitimierung des Zweitwohnsitzes! Sie sehen also: ein weiterer Stolperstein, den es zu beachten gibt.
Buy-to-let – für Käufer, die keinen Verwaltungsaufwand möchten
Wer sich ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zulegen möchte, für den ist das Buy-to-let- Modell vielleicht eine gute Lösung. Damit ist es möglich, die Immobilie zentral verwalten zu lassen. Ihre Ferienimmobilie wird somit die meiste Zeit des Jahres vermietet und Sie können sie zu bestimmten Zeiten nutzen. Wer sich für dieses Modell entscheidet, kann sich juristisch gut abgesichert fühlen. Meist handelt es sich bei diesen Projekten um größere Ferien-Anlagen. Eine perfekte Lösung also für diejenigen, die keinen großen Verwaltungsaufwand haben möchten.
Dies war nun ein kleiner Überblick mit einigen Stichpunkten zum Thema Rechte und Gesetze bezüglich dem Immobilienerwerb in Österreich. Wer sich einen besseren Überblick über die rechtlichen Grundlagen verschaffen möchte, ist mit dem Ratgeber von Dr. Axel Fuith gut beraten. Er ist Rechtsanwalt in Österreich und kennt sich mit den verschiedenen Gesetzeslagen in seinem Land bestens aus. Bereits seit 1981 beschäftigt sich Axel Fuith als Rechtsanwalt mit dem Thema Immobilien in Österreich.