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FAQ Ferienimmobilien Österreich


Die vier häufigsten Fragen über unseren liebsten Nachbarn: Österreich.

Frage: Liegt Österreich immer noch im Trend?

Ein klares Ja! Österreich gilt mit seinen Alpenlandschaften, seinem beeindruckenden kulturellem Erbe und seiner Gastfreundlichkeit als eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen. Gerade im Winter zieht es viele Deutsche zum Skifahren in die Alpenrepublik.

200.000 Deutsche haben hier sogar einen ersten oder zweiten Wohnsitz gewählt. Da Österreich immer beliebter wird, muss sich das Land gegenden Ausverkauf als Tourismus-Eldorado wehren. In vielen Regionen ist daher der Erwerb und das Bauen von reinen Ferienwohnungen sehr restriktiv geregelt.


Frage: Welche Regeln gelten für den Erwerb des Hauptwohnsitzes in Österreich?

Als EU Bürger ist es für Deutsche grundsätzlich möglich, in Österreich Immobilien zu erwerben. Ausländer und Österreicher sind hier gleichgestellt. Gewisse Einschränkungen gibt es nur für landwirtschaftlich genutzte Immobilien.

Der Kauf verläuft in einem zweistufigen Verfahren, indem erst ein Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wird und der Käufer anschließend die Immobilie durch die Eintragung ins Grundbuch erwirbt. Zudem muss er eine Verpflichtung eingehen, dass wenn er ein Grundstück erworben hat, dieses auch zeitnah bebauen will und dass er die Wohnung nicht als Ferienwohnung vermieten möchte. Gerade der zweite Punkt ist von großer Bedeutung. Weniger wichtig ist der Notar, er muss nur die Echtheit der Unterschriften der beiden Parteien beglaubigen.


Frage: Was bedeutet ein Hauptwohnsitz in Österreich?

Wer in Österreich nicht ein Ferienhaus kaufen, sondern seinen Hauptwohnsitz haben will, muss hier auch Steuern zahlen. Für viele Interessenten aus Deutschland ist das gerade wegen der günstigen Steuersätze besonders interessant.

Dafür muss man aber nachweisen können, dass der Lebensmittelpunkt in Österreich liegt. Obwohl dies oft schwer möglich ist, finden immer wieder Kontrollen statt, zumeist nach Anzeigen. Wer sein Haus später also auch mal vermieten will, sollte sich gleich darum bemühen, bei den Behörden eine entsprechende Genehmigung als Ferienwohnung einzuholen.


Frage: Was muss ich beachten, wenn ich Ferienimmobilien kaufen will?

Österreich unterteilt sich in neun Bundesländer. Und in jedem Bundesland gelten andere Regeln für den Erwerb von Ferienimmobilien. Die wegen ihrer Nähe zu Deutschland besonders attraktiven Länder Vorarlberg, Tirol und Salzburg gelten von ihren gesetzlichen Regelungen her als besonders restriktiv. Freizeit und Ferienwohnungen werden nur noch in Ausnahmenfällen genehmigt, die bürokratischen Hürden gelten als besonders hoch. Zuständig für die Genehmigung eines Freizeitwohnsitzes ist die Gemeinde. Sie entscheidet aufgrund der Landesraumordnung des Bundeslandes, wo Ferienimmobilien erlaubt sind und wo nicht. Da in vielen Fällen keine sauber trennbare rechtliche Definition vorliegen, was ein Hauptwohnsitz und was ein Ferienwohnsitz ist, ist für ein Ferienhaus Österreich auf jeden Fall fachkundiger Rat beim Experten einzuholen. Denn ein Vergehen gegen die Landesraumordnung kann teuer werden und sogar zu einer gerichtlich angeordneten Zwangsversteigerung führen.

Quellen: www.bellevue.de, Ratgeber, www.immobilienscout24.de

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