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Deutschen droht Ärger mit Tiroler Zweitwohnsitz


Bei illegaler Nutzung droht Zwangsversteigerung - Landesregierung will Immobilienpreise für Einheimische niedrig halten

Innsbruck - Auf deutsche Eigentümer illegaler Ferienimmobilien in Tirol kommen harte Zeiten zu. Die Landesregierung des österreichischen Bundeslandes will mit Zwangsversteigerungen gegen Besitzer vorgehen, die gegen das Gesetz über Freizeitwohnsitze verstoßen. "Wir wollen eine effiziente Warnung setzen", sagte Landesgrundverkehrsreferent Karl Nöbl jetzt vor Österreichs Presse. Von Richard Haimann

Die Medien im Bundesland Tirol führen seit Monaten eine scharfe Feder gegen ausländische Käufer, die Immobilien offiziell als Dauerwohnsitz erwerben, tatsächlich jedoch nur als Urlaubsdomizil nutzen. "Illegale Freizeitwohnsitze überschwemmen Tirol", schlagzeilte kürzlich die Tiroler Tageszeitung. Das Kitzbüheler Internetportal "Insidekitz" berichtete genussvoll über Razzien der Bezirkshauptmannschaft in Eigenheimen ausländischer Eigentümer. Der Beifall der Tiroler Leser ist den Reportern dabei in jedem Fall sicher.


Zwar leben im 12 647 Quadratkilometer großen Bundesland zwischen Aachen- und Reschenpass nur 635 000 Menschen. Doch nur zwölf Prozent der Fläche des Landes sind besiedelbar. Der Rest besteht aus schroffen Bergen, tiefen Schluchten und malerischen Almwiesen. Je mehr Häuser und Wohnungen aber von Ausländern als Urlaubsdomizil erworben werden, desto knapper wird der verfügbare Baugrund. "Die ungebremste Nachfrage nach Freizeitwohnsitzen macht Grund und Boden für Tiroler fast unerschwinglich", kommentierte Tageszeitungsredakteur Peter Nindler.

Diese Kritik ist bei Tirols Landesregierung angekommen. Gerade hat sie die geplante Novellierung des Raumordnungsgesetzes vorgestellt. Konflikte mit der EU-Kommission sind dabei nicht ausgeschlossen. Die hatte im Jahre 2002 dafür gesorgt, dass die Regierung in Wien das Alpenland grundsätzlich für Käufer von Ferienimmobilien aus anderen EU-Ländern öffnet. Seither ist es den Kommunen überlassen, sogenannte Freizeitwohn-Zonen auszuweisen. Darin gelegene Immobilien dürfen als Zweitwohnsitz genutzt werden. Außerhalb gelegene Häuser können weiterhin nur als Dauerwohnsitz genutzt werden.
Tirol, das von allen österreichischen Bundesländern die mit Abstand stärkste Nachfrage deutscher Interessenten verzeichnet, hatte seinen Gemeinden zunächst sehr freie Hand bei der Ausweisung der Freizeitwohn-Zonen gelassen. Obendrein drückten Gemeindeverwaltungen und Landesbehörden bislang auch meist die Augen zu, wenn Deutsche Häuser in Dauerwohn-Zonen erwarben und dennoch nur als Feriendomizil nutzten. Eine schriftliche Erklärung des Eigentümers, wonach die Immobilie als Dauerwohnsitz genutzt werde, genügte.
Damit ist es nun vorbei. Das neue Raumordnungsgesetz schränkt die Gemeinden bei der Ausweisung neuer Freizeitwohn-Zonen deutlich ein. Jeder Kommune sollen Obergrenzen an Baulandreserven vorgegeben werden. Darüber hinaus "muss jede Gemeinde ausreichend Flächen für den sozialen Wohnbau vorsehen", betont Landeshauptmann Herwig von Staa. Für Ferienhaussiedlungen bleibt da nicht mehr viel Platz.
Obendrein soll nun verschärft kontrolliert werden, ob ausländische Grundeigentümer ihre Immobilien außerhalb der Freizeitwohn-Zonen auch tatsächlich als Dauerwohnsitz nutzen. Dabei verlässt sich das Land nicht allein auf die Kommunen. Auch Beamte der Landesgrundverkehrsbehörde klingeln schon mal an den Türen, um zu schauen, ob die Besitzer regelmäßig vor Ort sind. In Kitzbühel wurden bereits 42 Verfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitze angestrengt, in Jochberg zehn. In einem Fall betreibt das Land jetzt die Zwangsversteigerung. Ob zu Recht, muss nun Österreichs Verfassungsgerichtshof klären. Landesgrundverkehrsreferent Nöbl hofft auf die Unterstützung der obersten Richter: "Hält die Zwangsversteigerung, wird das hoffentlich eine effiziente Warnung nach alle potenziellen Umgeher sein."

Quelle
Die Welt 29.06.07

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